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Verwaltung

Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Personalausweis


Antragstellung
Sie benötigen:
-Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburt- bzw. Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
-ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45x35 mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
-das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich

Es wird von der Personalausweisbehörde abgefragt:
-Staatsangehörigkeit
-Fingerabdruck
-Information zur Online-Ausweisfunktion
-Information über die Zusendung des PIN-Briefes mit Sperrkennwort, Transport-PIN und PUK.
Hier müssen auch die jeweiligen Erklärungen persönlich von Ihnen unterschrieben werden!

Nach der Beantragung wird Ihnen eine farbige Infobroschüre über den neuen Personalausweis ausgehändigt.

Hinweis
Seit dem 01. November 2010 ist es auch wieder möglich bei Ausweisen und Pässen einen Ordens- oder Künstlernamen gegen Nachweise einzutragen

-der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 2 Wochen

Sie möchten einen neuen Personalausweis beantragen?
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Ab 1. November 2007 gilt bundesweit:
Auf Antrag und mit Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigen ist auch bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Erhalt eines Personalausweises möglich.
Bitte beachten Sie Ihre Pflicht zum Besitz gültiger Ausweispapiere zur Vermeidung einer Ordnungswidrigkeit.

Gültigkeitsdauer
Ab dem 01.11.2007 beträgt die Gültigkeitsdauer vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.


Vorläufiger Personalausweis
In dringenden Notfällen kann Ihnen nach Möglichkeit ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild. Die Antragsstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eins Personalausweises möglich.


Gebühren

Personalausweis ab 24. LJ              37,00 Euro (ab 01.01.2021) 
Erstausstellung Personalausweis    22,80 Euro
(bis vor Vollendung des 24. Lebensjahres)


Die Gebührenfreiheit für den ersten Personalausweis ist seit dem 01.11.2010 weggefallen!

Vorläufiger Personalausweis           10,00 Euro
Hierfür benötigen Sie ebenfalls ein neues biometrisches Lichtbild!

Aushändigung

Bei der Beantragung haben Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Personalausweises erhalten. Damit können Sie online auf unserer Homepage unter Rathaus und Bürgerservice/Wegweiser/ Passamt den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises einsehen. Zur Abholung des neuen Personalausweises müssen Sie den alten Personalausweis zur Einziehung/Entwertung mitbringen. Der neue ePersonalausweis kann nicht mehr entwertet werden! Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen; eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zulässig.


Ausgabeverfahren
-Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes
-Weitere Aktivierung der Online-Ausweisfunktion durch Eingabe einer persönlichen 6-stelligen Zahlen-PIN
-Unterschriftsfunktion: Diese müssen Sie seperat über ein sog. Signaturanbieter selbst beantragen!

Hinweis:

Bis zum Antragsalter von 15 Jahren und 9 Monate wird der Personalausweis immer mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion geliefert! Diese kann nach dem 16. Lebensjahr kostenlos eingeschaltet werden. Alle Personalausweise ab dem Antragsalter von 16 Jahren werden mit einer durch eine Transport-PIN aktivierten Online-Ausweisfunktion geliefert.



Verlust eines Personalausweises

Den Verlust/Diebstahl eines Personalausweises müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Rathaus beantragen. Für die Neubeantragung eines Personalausweises benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Reisepass, Führerschein etc.) oder eine Geburts-o. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles Lichtbild. Den Verlust eines Personalausweises können Sie auch über untenstehenden Link " Verlusterklärung eines Ausweisdokumentes" mitteilen. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag dann innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.


Wiederauffindung eines Personalausweises

Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Personalausweises müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Personalausweis beantragt haben, müssen Sie den wiederaufgefundenen Personalausweis sofort im Rathaus abgeben.

Die Wiederauffindung eines Personalausweises können Sie auch über den untenstehenden Link "Verlust eines Ausweisdokumentes" melden.
Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.

Namensänderung
Falls sich während der Gültigkeitsdauer ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird der Personalausweis dadurch ungültig.
Der Personalausweis ist unverzüglich neu zu beantragen. Eine Berichtigung ist nicht möglich!

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sandra Groß (Hausen)
Sachbearbeiterin
06022 65497606022 654978Rathaus Hausen, 1.OGsandra.gross@hausen-spessart.de
Jochen Kriewald
Sachbearbeiter
06022 2206-2906022 2206-506, EGjochen.kriewald@kleinwallstadt.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Gemeinde Hausen - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstr. 60
63840 Hausen
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 654976

Öffnungszeiten

Außenstelle Hausen:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Dienstag geschlossen!

Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

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