Gewässerrandstreifen im Landkreis Miltenberg
Die Erfassung vor Ort und Einstufung der Gewässer durch das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg hinsichtlich der Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens gem. Artikel 16 (1) Bayerisches Naturschutzgesetz im Landkreis Miltenberg ist abgeschlossen.
Gemeinde Hausen