Verwaltung
Auskunfts-u. Übermittlungssperren
Übermittlungssperre (eine Begründung ist nicht erforderlich)
Folgende Übermittlungssperren (ÜSP) können ohne Begründung beantragt werden:- an Parteien und Wählergruppen
- zu Alters- u. Ehejubiläen
- an Adressbuchverlage
- an Religionsgemeinschaften (ausgeschlossen sind hier die Datenübermittlungen an die Religionsgemeinschaft die dem Zwecke der (Kirchen)-Steuererhebung dienen.
- zu Internetauskünften
- zur Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Die Eintragung einer Übermittlungssperre erfolgt unbefristet, ist jedoch bei jedem Wohnortwechsel neu zu beantragen.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Ingrid Raab Sachbearbeiterin | 06022 2206-23 | 06022 2206-50 | 6, EG | ingrid.raab@kleinwallstadt.de |