Verwaltung
Melde-u. Haushaltsbescheinigungen
Erweiterte Meldebescheinigung
In der erweiterten Meldebescheinigung wird neben den persönlichen Angaben von Name, Vorname, früherer Name, Geburtsdatum und -Ort, aktuelle Anschrift auch das Einzugsdatum , die derzeitigen Staatsangehörigkeiten und der Familienstand bescheinigt.
Sie benötigen diese häufig bei Standesamtlichen Angelegenheiten (Eheschließung/Sterbefall) oder für ein ausländisches Konsulat (Passangelegenheiten).
Sollten Sie eine erweiterte Meldebescheinigung mit Ihren früheren Wohnanschriften in unserem Zuständigkeitsbereich benötigen, wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch direkt an uns.
Einfache Meldebescheinigung
Anders wie in der erweiterten Meldebescheinigung (gemäß § 18 Abs. 2 Bundesmeldegesetz) wird in der einfachen Meldebescheinigung (nach § 18 Abs. 1 BMG) nur der Name, Vorname, frühere Name, Geb.Datum u. -Ort sowie die derzeitige Anschrift (gekennzeichnet nach Haupt-u. Nebenwohnung bestätigt.
Die Bescheinigung wird häufig bei der KFZ-Zulassung oder bei Vertragsabschlüssen (Mobilfunkverträge, Bankangelegenheiten) benötigt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Ingrid Raab Sachbearbeiterin | 06022 2206-23 | 06022 2206-50 | 6, EG | ingrid.raab@kleinwallstadt.de |