Verwaltung
Abmeldung
-persönlich
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung des Wohnsitzes nicht mehr erforderlich, wenn Sie aus ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch den Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung automatisch vorgenommen.
Eine Abmeldepflicht besteht nur noch bei Wegzug ins Ausland oder bei Wegzug in eine bereits bestehende Wohnung (von der Hauptwohnung zur Nebenwohnung oder umgekehrt, die Abmeldung einer Nebenwohnung kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung erfolgen) sowie nach "ohne festen Wohnsitz".
In den Fällen, in denen eine Abmeldung noch erforderlich ist, beträgt die Meldefrist ebenfalls zwei Wochen.
Für die Wohnsitzabmeldung benötigen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Ingrid Raab Sachbearbeiterin | 06022 2206-23 | 06022 2206-50 | 6, EG | ingrid.raab@kleinwallstadt.de |