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Verwaltung

Kinderreisepass

Achtung!

Aufgrund einer Gesetzesänderung wird der Kinderreisepass ab 2024 abgeschafft!
Kinderreisepässe dürfen deshalb nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, beantragt oder verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt.
Ab dem Jahr 2024 besteht nur noch die Möglichkeit einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.



KINDERREISEPASS
Das Passgesetz bestimmt, dass deutsche Staatsbürger, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.

Ein Kinderreisepass kann für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Die einmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 darf maximal zwölf Monate betragen.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig und können weiterhin aktualisiert werden.

Der Kinderreisepass kann nur noch mit einem biometrischen Lichtbild - unabhängig vom Alter des Kindes - ausgestellt werden. Das persönliche Erscheinen des Kindes bei der Antragstellung ist zwingend erforderlich.

Ab Vollendung des 12. Lebensjahres kann für Kinder - je nach Reiseziel - entweder ein elektronischer Reisepass (e-Pass) oder ein Personalausweis beantragt werden. Unter Umständen kann es auch schon vor dem vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes sinnvoll sein, einen elektronischen Reisepass zu beantragen.
Wir beraten Sie gerne!

Wird vom Einreisestaat (z.B. USA) der Besitz eines e-Passes zwingend vorgeschrieben, ist die Ausstellung des e-Passes natürlich auch unabhängig vom Alter des Kindes möglich.

Obwohl der Kinderreisepass mit Lichtbild rechtlich ein vollwertiges Reisedokument ist, empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen des jeweilig vorgesehenen Reiselandes zu informieren.

Voraussetzungen

• Deutsche Staatsangehörigkeit
• Persönliches Erscheinen des Kindes zwingend erforderlich

Erforderliche Unterlagen

• Kinderreisepass
• Geburtsurkunde
• Unterschriften und Ausweise beider Erziehungsberechtigten
• Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
• 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Kosten


Neuausstellung 13,00 €
Verlängerung 6,00 €

Beantragung

Persönlich beim Passamt in Kleinwallstadt oder Hausen unter Vorlage der vorstehenden Unterlagen.


Namensänderung

Namensänderungen (z.B. durch Namenserteilung) während der Gültigkeitsdauer führen zur Ungültigkeit des Kinderreisepasses. Der Kinderreisepass ist unverzüglich zu berichtigen und ein neues aktuelles Lichtbild ist erforderlich.

Ansprechpartner

Passamt Kleinwallstadt
Hauptstr. 2
63839 Kleinwallstadt

Passamt
Hauptstr. 64
63840 Hausen

Erreichbarkeit

Markt Kleinwallstadt:
Tel.: 0 60 22 / 22 06 22
Fax: 0 602 2 / 22 06 50
E-Mail: passamt@kleinwallstadt.de

Gemeinde Hausen:
Tel: 0 60 22 / 65 49 76
Fax: 0 60 22 / 65 49 78
E-Mail: passamt@kleinwallstadt.de

Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr (Rathaus Hausen geschlossen)
Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Gemeinde Hausen - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstr. 60
63840 Hausen
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 654976

Öffnungszeiten

Außenstelle Hausen:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Dienstag geschlossen!

Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

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