Verwaltung
Geburtsurkunde
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden beim jeweiligen Standesamt des Geburtsortes erhältlich sind!
Deshalb können Sie nur für Personen, die im Markt Kleinwallstadt und seinem Ortsteil Hofstetten oder in der Gemeinde Hausen geboren wurden bei der VG Kleinwallstadt Geburtsurkunden beantragen.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Geburtsurkunden für andere Personen
Falls Sie eine Geburtsurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können:
- Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 12,00 Euro.
- Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Geburtsurkunde beträgt 12,00 Euro.
- Die Gebühr für eine Bescheinigung der Geburtszeit beträgt 12,00 Euro.
- Die Portokosten bei Postversand betragen 0,00 Euro.
Eine Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Simon Bergmann Sachbearbeiter | 06022 2206-21 | 06022 2206-50 | 5, EG | simon.bergmann@kleinwallstadt.de |