Verwaltung
Reisepass, vorläufiger Reisepass
Informationen zum Reisepass
Der elektronische Reisepass, kurz „e-Pass“, der am 1. November 2005 eingeführt wurde, enthält in der vorderen Passdecke einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten der maschinenlesbaren Zone einschließlich einer digitalisierten Version des Lichtbildes gespeichert werden. Seit1. November 2007 werden zusätzlich Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Merkmal im Chip gespeichert.Auf Ihren Wunsch werden auch für Ihre Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche e-Pässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren bei Antragstellung auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten müssen!
Die Eintragung von Kindern in Ihren Pass ist seit 1.November 2007 nicht mehr möglich. Ebenso entfallen ist der Eintrag eines Ordens- bzw. Künstlernamens in den Reisepass.
Antragstellung
Sie benötigen:
-Ihren alten Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis/Kinderreisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde, evtl. Familienstammbuch
-Ein biometrisches Lichtbild , nicht älter als ein halbes Jahr (schwarzweiß oder farbig), in der Größe 45x35mm, Abbildung ohne Kopfbedeckung
-Das persönliche Erscheinen ist ab dem 6. Lebensjahr zwingend erforderlich
Der Reisepass wir zentral von der Bundessdruckerei Berlin hergestellt, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei 4 Wochen
Die Ausstellung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses oder vorläufigen Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren bedarf schriftliche Einverständniserklärung, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, Ansonsten ist das Vormundschaftsgerichts oder die vom Jugendamt oder einem Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung vorzulegen. Bei Erteilung der Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten muss die Passbehörde die Echtheit der Unterschrift(en) prüfen.
Entsprechende Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) sind vorzulegen, Kopien sind ausreichend
Gültigkeitsdauer
Ab dem 1. November 2007 beträgt die Gültigkeitsdauer bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Reisepasses ist nicht möglich.
Expresspass
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines e- Passes beträgt z. Zeit 4 Wochen.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, so muss ein Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden (zusätzliche Gebühr 32,00 Euro) (Bearbeitungszeit 3 Werktage!)
Vorläufiger Reisepass
Nur wenn auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Express-Passes aus Zeitgründen ausscheidet, kann ein vorläufiger Reisepass mit der Gültigkeitsdauer bis zu 1 Jahr sofort ausgestellt werden. Die Eilbedürftigkeit ist in diesem Fall durch Vorlage geeigneter Belege (Buchungsunterlagen, Flugticket etc.) der Passbehörde nachzuweisen. Sonstige erforderliche Unterlagen: siehe Antragstellung.
48-Seiten-Pass für Vielreisende
Vielreisende können einen Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten gegen eine zusätzliche Gebühr erhalten.
Gebühren
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Den Verlust/Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie der Passbehörde unverzüglich melden. Sollten Sie kein gültiges Dokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend ein neues Ausweisdokument im Rathaus beantragen. Für die Neuausstellung eines Reisepasses benötigen Sie ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein etc.) oder eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Den Verlust eines Reisepasses können Sie auch über untenstehenden Link "Verlust eines Ausweisdokumentes" melden. Zur abschließenden Bearbeitung müssen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Antrag dann innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.
Wiederauffindung eines Reisepasses
Auch das Wiederauffinden eines verloren gemeldeten Reisepasses müssen Sie unverzüglich bei der Passbehörde melden. Falls Sie zwischenzeitlich einen neuen Reisepass beantragt haben müssen, Sie den wiederaufgefundenen Reisepass sofort im Rathaus abgeben.
Die Wiederauffindung eines Reisepasses können Sie auch über untenstehenden Link "Verlust eines Ausweisdokumentes" melden. Zur abschließenden Bearbeitung müssen sie den ausgedruckten und unterschrieben Antrag innerhalb von 14 Tagen an das Rathaus senden.
Namensänderung
Falls sich während der Gültigkeitsdauer Ihr Name ändert (zum Beispiel durch Eheschließung), wird Ihr Reisepass dadurch ungültig.
Aushändigung
Bei der Beantragung haben Sie ein Schreiben mit der Nummer Ihres beantragten Reisepasses erhalten. Damit können Sie über den untenstehenden Link "Pass/Personlausweis: Statusabfrage" den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses einsehen. Zum Abholen des neuen Reisepasses müssen Sie den alten Reisepass zur Einziehung bzw. Entwertung mitbringen. Zur Abholung können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Eine Übersendung und dem Postweg ist nicht zulässig.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Jochen Kriewald Sachbearbeiter | 06022 2206-29 | 06022 2206-50 | 6, EG | jochen.kriewald@kleinwallstadt.de |