Wegweiser
Anmeldung
Zuzug aus einer anderen Gemeinde
Sie sind in Kleinwallstadt oder Hausen zugezogen?
Allgemeine InformationAn-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen können aufgrund einer sehr starren gesetzlichen Regelung in den Meldegesetzen nicht mit einem künftigen Datum erfolgen!
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer geplanten Vorsprache zu berücksichtigen.
Wohnsitzanmeldung -persönlich -mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges)
Sie benötigen:
Ihren Personalausweis/Reisepass
für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde
Wenn Sie nach Kleinwallstadt oder Hausen gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen persönlich beim Meldeamt anmelden!
Sie haben auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Kleinwallstadt oder Hausen per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online an uns übermittelt.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie uns Ihre Daten aber durch den Online-Antrag zur Verfügung stellen, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang schneller erledigen.
Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.
Bei Kindern nichtverheirateter Eltern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an unser Meldeamt.
Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.
Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden möchten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie gemäß Meldegesetz Ihre Hauptwohnung dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten.
Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen.
Bei verheirateten Einwohnern, die nicht dauernd getrennt von der Familie leben, ist die Hauptwohnung am Sitz der Familie anzumelden.
Wohnungsgeberbestätigung
Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An- u. Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Sandra Groß (Hausen) Sachbearbeiterin | 06022 654976 | 06022 654978 | Rathaus Hausen, 1.OG | sandra.gross@hausen-spessart.de |
Ingrid Raab Sachbearbeiterin | 06022 2206-23 | 06022 2206-50 | 6, EG | ingrid.raab@kleinwallstadt.de |