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Wegweiser

Anmeldung

Zuzug aus einer anderen Gemeinde

Sie sind in Kleinwallstadt oder Hausen zugezogen?
Allgemeine Information

An-, Ab- und Ummeldungen von Wohnsitzen können aufgrund einer sehr starren gesetzlichen Regelung in den Meldegesetzen nicht mit einem künftigen Datum erfolgen!
Wir bitten Sie, dies bei Ihrer geplanten Vorsprache zu berücksichtigen.


Wohnsitzanmeldung ​-persönlich -mittels Online-Antrag (Vorankündigung eines Zuzuges)
Sie benötigen:

Ihren Personalausweis/Reisepass
für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunde

Wenn Sie nach Kleinwallstadt oder Hausen gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen persönlich beim Meldeamt anmelden!

Sie haben auch die Möglichkeit, den Zuzug nach Kleinwallstadt oder Hausen per Online-Antrag voranzukündigen. Die von Ihnen in der Antragsmaske eingegebenen Daten werden online an uns übermittelt.
Wir bitten jedoch zu beachten, dass für die Registrierung der Anmeldung Ihre rechtsverbindliche Unterschrift erforderlich ist. Da Sie uns Ihre Daten aber durch den Online-Antrag zur Verfügung stellen, können Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache den Behördengang schneller erledigen.

Bei Familien (Ehepaare, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen und/oder Reisepässen der anderen Familienmitglieder vorspricht.

Bei Kindern nichtverheirateter Eltern oder Stiefkindern ist die Personensorge nachzuweisen. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht von getrennt lebenden Eltern ist die Unterschrift von beiden Elternteilen notwendig. Sollten hierbei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an unser Meldeamt.

Eingetragene Lebenspartnerschaften können sich gegenseitig bei der Anmeldung bei Nachweis der Lebenspartnerschaft vertreten.

Die obigen Ausführungen gelten ebenso, wenn Sie eine Nebenwohnung anmelden möchten. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Sie gemäß Meldegesetz Ihre Hauptwohnung dort anmelden müssen, wo Sie sich überwiegend aufhalten.
Im Zweifelsfall ist die Meldebehörde berechtigt eine taggenaue Auflistung ihrer Aufenthaltszeiten von Ihnen zu verlangen.
Bei verheirateten Einwohnern, die nicht dauernd getrennt von der Familie leben, ist die Hauptwohnung am Sitz der Familie anzumelden.
 

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An- u. Ummeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Einzug bestätigt.

Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Sandra Groß (Hausen)
Sachbearbeiterin
06022 65497606022 654978Rathaus Hausen, 1.OGsandra.gross@hausen-spessart.de
Ingrid Raab
Sachbearbeiterin
06022 2206-2306022 2206-50 6, EGingrid.raab@kleinwallstadt.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

Kontakt

Gemeinde Hausen - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstr. 60
63840 Hausen
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 654976

Öffnungszeiten

Außenstelle Hausen:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Dienstag geschlossen!

Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

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