Wegweiser
Gewerbean-/ab-/ummeldung
Gewerbeanzeige
Die Aufnahme, den Wechsel oder die Aufgabe eines stehenden Gewerbes müssen Sie beim Gewerbeamt der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt schriftlich anzeigen. Gleiches gilt für den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, eine Verlegung des Betriebs sowie wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und für die Aufgabe eines Gewerbebetriebs.Es gibt weitere Tätigkeiten (z. B. freie Berufe), die nicht zum Gewerbe gehören und für die deshalb keine Gewerbeanzeige erfolgen muss. Ob für Ihr Gewerbe eine Gewerbeanzeige erfolgen muss, können Sie im zuständigen Gewerbeamt erfragen. Bei der Aufstellung von Automaten als selbstständiges Gewerbe ist die Anzeige bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu erstatten (§ 14 Abs. 3 GewO).
Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z.B. Immobilienmakler, Gastgewerbe) und bei handwerklichen Tätigkeiten ist neben der Gewerbeanzeige außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Bestimmte Gewerbe unterliegen einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
1. An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen, soweit sie nicht unter Buchstabe c fallen,
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Bei einer solchen Gewerbeanmeldung oder -ummeldung wird die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen. Die Kosten betragen hierfür jeweils 13,00 €, zuständig ist die jeweilige Meldebehörde des Antragstellers.
Anzeigepflichtig sind bei Einzelunternehmen der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.
Ablauf
Die Meldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, es empfiehlt sich die persönliche Vorsprache im Gewerbeamt.Wenn Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Auch bei Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle sowie bei wesentlichen Änderungen der gewerblichen Tätigkeit muss das Gewerbe umgemeldet werden.
Bei Betriebsaufgabe muss das Gewerbe abgemeldet, bei Verlegung in einen anderen Meldebezirk abgemeldet und beim zuständigen neuen Gewerbeamt angemeldet werden.
Wenn die Meldung nicht durch den Gewerbetreibenden selbst, sondern durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Meldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Die für die Anzeige zuständige Stelle leitet die Gewerbeanzeige an andere Stellen wie das Landratsamt, das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Unterlagen
-Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung-Zum Nachweis der unternehmerischen Rechtsform bei eingetragenen Unternehmen der Handelsregisterauszug bzw. gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. GbR)
-Ggf. schriftlicheVollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers
-sowie des Bevollmächtigten Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen
Fristen
Die Gewerbemeldung ist jeweils zum Ereigniszeitpunkt fällig, also bei Beginn, Verlegung oder Aufgabe des Betriebes bzw. Änderung der Tätigkeit. Wenn Sie die Gewerbemeldung verspätet erstatten, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Kosten
Gewerbeanmeldung 35,00 Euro Gewerbeummeldung 25,00 Euro Gewerbeabmeldung 25,00 Euro Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Agnes Sachbearbeiterin | 06022 2206-46 | 06022 2206-75 | 24, DG | lena.agnes@kleinwallstadt.de |