18.11.2024
Die Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt mit den Mitgliedsgemeinden Kleinwallstadt und Hausen versendet demnächst die Ablesebriefe für die jährliche Wasserzählerablesung 2024 an die einzelnen Haushalte.
Wir möchten Sie bitten die Zählerstände abzulesen und online zu melden.
Über diesen Link: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgkleinwallstadt/bsp_fis_webablesung gelangen Sie zum Formular.
Nach dem 08.12.2024 ist die Onlinemeldung nicht mehr möglich.
Sie benötigen die Finanzadresse (FAD) und die Objektnummer. Beide Zahlen finden Sie auf dem versandten Ablesebrief bzw. ihrem letzten Wasser- und Abwasserbescheid.
Weiterhin finden Sie darauf die Zählernummer und den alten Ablesestand zur eigenen Kontrolle.
So lesen Sie Ihre Wasseruhr richtig ab
- Lesen Sie die schwarzen Zahlen vor dem Komma ab. Das ist der Wasserverbrauch in Kubikmetern. (1 m³ entspricht 1000 Litern.)
- Die roten Zahlen bzw. die Rädchen sind die verbrauchten Liter und werden nicht benötigt.
Wir möchten Sie bitten, diese Möglichkeit zu nutzen. Eine schwerwiegende, fehlerhafte Eingabe kann aufgrund einer Plausibilitätsprüfung nicht erfolgen.
Weiterhin können Sie den Zählerstand melden:
1. Per angefügtem QR-Code
2. Per Email an wasserstand@hausen-spessart.de oder FAX an 06022-220670
3. Ausfüllen und Rückgabe des beiliegenden Antwortschreibens.
Die Gemeindeverwaltung bittet, den Zählerstand bis zum 08.Dezember 2024 mitzuteilen und hofft auf rege Teilnahme am neuen Online-Ableseverfahren.
Bei fehlender Meldung wird der Verbrauch, wie in der Vergangenheit, geschätzt.
Wir bedanken uns schon heute für die Zusammenarbeit und wünschen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025. Bleiben Sie gesund.
Achtung Tierhalter – Minderung Abwassergebühren für das Jahr 2024!
Als Tierhalter von „Großvieh“ (Pferde, Rinder, Kühe, Schafe etc.) haben Sie, wie schon in den Vorjahren, die Möglichkeit die Minderung Ihrer Abwassergebühren in der Jahresabrechnung Verbrauchsgebühren zu beantragen.
Falls Sie noch keinen Antrag eingereicht haben, bitten wir Sie eine aktuelle Kopie des Bescheides der Tierseuchenkasse für 2024 einzureichen. Die Menge der hier veranlagten Großvieheinheiten dient als Bemessungsgrundlage für die Minderung bzw. Rückerstattung.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin für Verbrauchsgebühren Frau Bergmann. Tel.Nr. 06022-220631 im Rathaus Kleinwallstadt.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen