03.12.2020
Die Gemeinde Hausen gibt folgende Hinweise zur Veröffentlichung von Alters-u. Ehejubiläen:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Kleinwallstadt und Hausen,
ab Januar 2021 werden wir Alters- bzw. Ehejubiläen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr im Amts- und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt veröffentlichen. Sollten Sie wünschen, dass Ihr Jubiläum in den amtlichen Nachrichten bekanntgegeben wird, bitten wir Sie um die Abgabe einer schriftlichen und persönlich unterschriebenen Erklärung – bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehepartner erforderlich – im Rathaus Kleinwallstadt bei Herrn Ratz, Zimmer 6 oder im Rathaus Hausen bei Frau Groß. Ein entsprechendes Formular finden Sie auch als Download hier:
Formular Alters-u. Ehejubiläen
Hinweis: Altersjubiläen sind nach dem Bundesmeldegesetz § 50 (2) der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag (75., 80. etc.) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum (60., 65., etc.)
Kategorien: Amtliche Mitteilungen