Gemeinde Hausen Gemeinde Hausen

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Hausen

20.11.2023
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Gemeinde Hausen mit Beschluss vom 14.11.2023 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung:

§ 1

§ 11  Abs. 2 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

§ 11

Grundgebühr

 

2)    Die Grundgebühr wird für jeden verwendeten Wasserzähler berechnet. Sie beträgt ab 01.01.2024 pro Jahr und Wasserzähler bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

       a)           Q3 = 4         15,00 € (netto, zzgl. gültiger Mehrwertsteuer)

 

 

§ 2

§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

§ 12

Verbrauchsgebühr

 

(3) Die Gebühr beträgt ab 01.01.2024:

                        Netto              4,29 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr ab 01.01.2024:

                        Netto              4,29 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer

pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

 

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Hausen, den 16.11.2023

Gemeinde Hausen

 

Michael Bein
1.Bürgermeister

(Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Amtsblatt der VGem Kleinwallstadt Nr. 47/2023 vom 23.11.2023 amtlich bekannt gemacht.)

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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