20.11.2023
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Gemeinde Hausen mit Beschluss vom 14.11.2023 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung:
§ 1
§ 11 Abs. 2 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
§ 11
Grundgebühr
2) Die Grundgebühr wird für jeden verwendeten Wasserzähler berechnet. Sie beträgt ab 01.01.2024 pro Jahr und Wasserzähler bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
a) Q3 = 4 15,00 € (netto, zzgl. gültiger Mehrwertsteuer)
§ 2
§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
§ 12
Verbrauchsgebühr
(3) Die Gebühr beträgt ab 01.01.2024:
Netto 4,29 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr ab 01.01.2024:
Netto 4,29 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 3
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Hausen, den 16.11.2023
Gemeinde Hausen
Michael Bein
1.Bürgermeister
(Hinweis: Diese Änderungssatzung wurde im Amtsblatt der VGem Kleinwallstadt Nr. 47/2023 vom 23.11.2023 amtlich bekannt gemacht.)
Kategorien: Amtliche Mitteilungen