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Neue Bestatterregelung

27.10.2021
Neue Bestatterregelung auf dem Friedhof in Hausen ab dem 01.01.2022

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„Freier Friedhof“ - Neue Bestatterregelung auf dem Friedhof in Hausen ab dem 01.01.2022

Mit Beginn des kommenden Jahres tritt in Hausen eine neue Friedhofssatzung und mit ihr die Regelung eines sog. „freien Friedhofes“ in Kraft.
Da der bisher von der Gemeinde Hausen beauftragte Bestatter den Vertrag über die hoheitlichen Friedhofsaufgaben (Öffnen und Schließen von Gräbern) zum Ende diesen Jahres gekündigt hat, schrieb die Gemeinde diese Leistungen neu aus. Diese Ausschreibung blieb jedoch ohne Erfolg und es konnte niemand gefunden werden, der diese hoheitlichen Leistungen übernimmt.

Angehörige haben die freie Bestatterauswahl
Für die Hausener Bürgerinnen und Bürger bedeutet diese Änderung, dass sie sich beim Tod eines Angehörigen -wie bisher auch- ein Bestattungsunternehmen ihrer Wahl frei aussuchen können. Neu ist, dass der ausgewählte Betrieb alle notwendigen Schritte in Eigenregie erledigen muss, also neben den regulären Bestattungsleistungen (z.B. Transport des Verstorbenen, Beantragung einer Sterbeurkunde, Durchführung der Trauerfeier) dann auch für das Öffnen und Schließen der ausgewählten Grabstätte zuständig ist.                                                                                               

Die Gemeinde hat dabei kein Recht in die Preisgestaltung zwischen Angehörigen und Bestattungsunternehmen einzugreifen. Der Bestatter rechnet künftig das Öffnen und Schließen einer Grabstätte selbstständig mit den Hinterbliebenen ab.
Hierdurch entsteht ein freier Wettbewerb, bei dem die Bestatter nun ebenfalls in Konkurrenz zueinander treten und nicht mehr allein das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen zuständig ist. Einzige Voraussetzung ist, dass dem ausgewählten Unternehmen eine Gewerbezulassung für den gemeindlichen Friedhof erteilt wird.

Informieren Sie sich deshalb schon vorab, welche Kosten beim Tod eines Angehörigen auf Sie zukommen, um nach der Beerdigung eines Ihrer Liebsten nicht auf hohen Kosten sitzen zu bleiben. Viele Bestattungsunternehmen treffen auch Vorsorgeverträge, bei denen Kostenfragen im Todesfall bereits vorab geklärt werden.
Die Kosten für das Nutzungsrecht an Gräbern werden in diesem Zuge nicht angepasst und bleiben unverändert. (siehe §3 der Friedhofsgebührensatzung).
Für Rückfragen steht die Friedhofverwaltung unter 06022 / 22 06 21 gerne zur Verfügung.

Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Hausen

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