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Informationen Bundestagswahl am 23.02.2025

17.02.2025
Am Sonntag, 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Briefwahl, Wahlbenachrichtigung etc.

Stimmrecht

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die 

  • deutsche Staatsangehörigkeit haben und am Wahltag
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und waren Sie in Kleinwallstadt oder Hausen am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, wurden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen.


Auch wenn Sie als Deutsche*r im Ausland leben, sind Sie wahlberechtigt. Dann müssen Sie bis 2. Februar einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis mit einem eigenen Formular stellen –Informationen hierzu erhalten Sie bei der Bundeswahlleiterin auf der Seite. 

Wahlbenachrichtigung
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, hat zwischen dem 24.01.2025 und dem 27.01.2025 einen amtlichen Wahlbenachrichtungsbrief erhalten.

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat (zum Beispiel für Rollstühle geeignet ist),
  • und wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen können.

Bitte achten Sie im Wahlbenachrichtigungsbrief darauf, welches Wahllokal für Sie vorgesehen ist!

Briefwahl
Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag (schriftlich, persönlich, online) im Rathaus Kleinwallstadt ausgestellt. Sie benötigen hierzu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der Rückseite finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen, dass Sie unbedingt unterschreiben müssen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen, oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen (Achtung! Nur noch bis Mittwoch, 19.02, 12.00 Uhr möglich) 

Hierzu benötigen Sie die Angaben von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief (Persönliche Angaben, WVZ-Nr.).

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!!

Letzter Tag Briefwahlbeantragung, Freitag, 21.02 von 13.00-15.00 Uhr

Sie können letztmals diese Woche am Freitag, 21.02.2025 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr persönlich oder durch Vollmacht die Briefwahlunterlagen im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 4, EG abholen. 

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Attest ist vorzulegen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr ausgestellt werden! Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.

Rückgabe der roten Wahlbriefe

Ihr Wahlbrief muss bis 23.02.2025, 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt der VG Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, 63839 Kleinwallstadt bzw. im Rathaus Hausen eingegangen sein. Bitte beachten Sie die allgemeinen Postlaufzeiten. Sie können die Wahlbriefe auch noch bis 23.02.2025, 18.00 Uhr, in den Hausbriefkasten am Rathauseingang, Hauptstr. 2 einwerfen oder einwerfen lassen. Die Hausener Wähler können die roten Wahlbriefe in den Briefkasten am Rathaus in Hausen einwerfen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Lena Agnes
Sachbearbeiterin
06022 2206-46 Zimmer 24, DG lena.agnes@kleinwallstadt.de

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

Kontakt

Gemeinde Hausen - Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
Hauptstr. 60
63840 Hausen
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 654976

Öffnungszeiten

Außenstelle Hausen:

Montag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

Dienstag geschlossen!

Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00 Uhr

Donnerstag 14.00-18.00 Uhr

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