01.03.2024
In den letzten Wochen gingen im Rathaus vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte Hunde auf Feld- und Wanderwegen rund um Hausen ein.
Außerhalb bebauter Ortslagen besteht zwar keine direkte Anleinpflicht, allerdings sollte ein Hund jederzeit im Einwirkbereich des Halters und sicher abrufbar sein. In den konkreten Fällen wurden Wanderer angesprungen, ohne dass die Hundeführer in ausreichender Nähe zum Hund waren.
Bitte nehmen sie, in entsprechenden Situationen, ihren Hund rechtzeitig an die Leine und achten sie auf Spaziergänger*innen.
Danke für ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Kategorien: Amtliche Mitteilungen