19.09.2022
Der Gemeinde Hausen ist es wichtig, die Brennholzbestellungen ihrer Bürgerinnen und Bürger aus dem eigenen Wald zu bedienen.
Jedoch hat der Witterungslauf der letzten Jahre deutliche Spuren in den Wäldern am Untermain hinterlassen. Stürme, Trockenheit und Schädlingsbefall haben bei fast allen Baumarten überall sichtbar Schäden hinterlassen. Neben Substanz- und Zuwachsverlusten ist eine gesicherte Prognose über den weiteren Schadverlauf kaum möglich.
Deshalb soll im Herbst/Winter 2022/2023 der Frischholzeinschlag im Gemeindewald auf das Notwendigste beschränkt werden.
Bevor Sie also Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Vielleicht können Sie ja mit einer reduzierten Bestellmenge auskommen oder ganz aussetzen? Sie würden dem Forstbetrieb hier sehr entgegen kommen.
Es wird versucht alle Bestellungen aus anfallendem Schadholz zu bedienen. Das gilt auch für Selbstwerbung und Schlagabraum. Vor der Auslieferung der Bestellungen wird der Forstbetrieb prüfen, ob das bereit gestellte Holz noch den Qualitätskriterien von „normalem“ Brennholz entspricht.
Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen und Verständnis.
Bedenken Sie bei der Angabe Ihrer Bestellmenge, dass gelagertes Brennholz ab dem 3. Jahr jährlich bis zu 5% seines Heizwertes verliert. Bei nicht sachgerechter Lagerung sogar noch mehr.
Bitte geben Sie Ihren vollständig ausgefüllten Bestellschein bis zum 30. November 2022 an die
Gemeinde Hausen
Hauptstr. 64
63840 Hausen
Für weitere Fragen, insbesondere zur Abwicklung der Bestellung im Wald wenden Sie sich bitte an den staatlichen Revierleiter, Herrn Frank Popp.
Es gelten folgende Preise:
Sorte | lang, an den Weg gerückt | Selbstwerbung | Schlagabraum |
Hartholz |
60,00 €/Festmeter (= 42,00 € pro Ster) |
30.- € pro Ster | 30,- € pro Los |
Nadelholz/Weichlaubholz |
45,00 €/Festmeter (= 31,50 € pro Ster) |
15,00 € pro Ster | 30,- € pro Los |
Diese Preise gelten nur für den Privatverbrauch der Hausener Ortsbürger.
Aufgrund der über die Jahre stark gestiegenen Nachfrage wird die Höchstabgabemenge je Haushalt auf 7 Festmeter (=10 Raummeter) festgesetzt. Um alle Bestellungen erfüllen zu können, werden einer Hartholzbestellung bis zu 30% Nadelholz/Weichlaubholz beigemischt.
Übersteigt die Nachfrage die der Gemeinde zur Verfügung stehende Gesamtbrennholzmenge, so wird auch die Höchstabgabemenge bzw. die bestellte Menge entsprechend gekürzt.
Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass die jeweiligen Laub- und Nadelholzanteile am gleichen Waldort bereitgestellt werden können.
Wiederverkäufer erhalten zu Marktpreisen erst nach den Privathaushalten Brennholzzuteilungen und dies auch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mengen.
Selbstverständlich werden auch dieses Jahr wieder kostengünstige Lose mit Schlagabraum vergeben.
Achtung: Im Bestand darf nur auf den markierten Rückegassen gefahren werden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen ist das Fahren einzustellen. Flächiges Befahren schädigt den Waldboden! Es ist darauf zu achten, dass der Holzplatz und natürlich auch der Waldweg, nach der Aufarbeitung des Holzes, in einem ordnungsgemäßem Zustand (Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) verlassen werden.
Für die genaue Planung der Brennholzlieferung sind wir auf rechtzeitige Bestellungen angewiesen. Bestellungen, die nach dem 30. November 2022 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2022/2023 leider nur unter Vorbehalt berücksichtigt werden.
Selbstwerbung beschränkt sich auf kleinere Mengen in Schwachholzbeständen.
Die Gemeinde legt großen Wert darauf, dass es bei der Brennholzernte nicht zu Unfällen kommt, daher wird an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Sobald Kettensägen eingesetzt werden, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird vom zuständigen Forstpersonal überwacht werden.
Rettungspunkte im Gemeindewald (Notrufnummer: 112):
Im Gemeindewald ist eine Reihe von Rettungspunkten vorhanden. Dort ist im Falle eines Unfalles der Treffpunkt mit den Rettungskräften.
MIL T-2136: Kirchhöhe am Hochbehälter
MIL T-2134: am Reitplatz am Schützenhaus
MIL T-2141: Zufahrt zum Schredderplatz/Hundeplatz
MIL T-2135: am Sportplatz
MIL T-2168: Waldparkplatz an der Roßbacher Straße
Seit dem 01.01.2013 wird in den PEFC-zertifizierten Wäldern (Hausen ist zertifiziert) der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Motorsägenlehrganges verbindlich eingeführt. Weiterhin müssen verbindlich Sonderkraftstoffe (z.B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubare Kettenöle verwendet werden. Bitte treffen Sie also entsprechende Vorkehrungen.
Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung (www.lsv.de/fob weiter mit Service-Publikationen). Wertvolle Informationen finden sie auch auf der Seite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (www.alef-ka.bayern.de)
Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
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Kategorien: Amtliche Mitteilungen