01.10.2024
Hier geht es zur Einsichtnahme der Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen.
I.
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung -GO- für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat Hausen am 10.09.2024 folgende Nachtrags-Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird:
Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Hausen (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Hausen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 600.000 € um 400.000 € erhöht und damit auf 1.000.000 € neu festgesetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
Hausen, den 27.09.2024
Gemeinde Hausen
Michael Bein
1. Bürgermeister
II.
Der in der Nachtrags-Haushaltssatzung vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 € hat nach rechtsaufsichtlicher Überprüfung seitens des Landratsamtes Miltenberg gem. Schreiben vom 23.09.2024, Zch. 12.1, zu keinen Beanstandungen geführt.
III.
Die gegenständliche Nachtragshaushaltssatzung 2024 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 04.10.2024 bis einschließlich 11.10.2024 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus können diese Unterlagen noch während des gesamten Haushaltsjahres - ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr - innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.
Hausen, den 30.09.2024
Gemeinde Hausen
Michael Bein
1. Bürgermeister
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Hausen