14.06.2022
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I.
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff der Gemeindeordnung hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 erlassen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird:
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt (Landkreis Miltenberg)
für das Haushaltsjahr 2022.
Aufgrund des Art. 8 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 2.777.900 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 540.500 €
ab.
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Umlagen
Die Verwaltungsumlage wird auf 1.376.500 € festgesetzt und nach der fortgeschriebenen Einwohnerzahl zum 30.06.2021 (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO) wie folgt (gerundet) umgelegt:
Verwaltungsumlage
Markt Kleinwallstadt (5.686 Einwohner) 1.035.400 €
Gemeinde Hausen (1.873 Einwohner) 341.100 €
Verwaltungsumlage je Einwohner: 182,10 €
Die Schulumlage beträgt 925.500 € und wird anteilig nach den Schülerzahlen zum 01.10.2021 folgendermaßen (gerundet) auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt:
Schulumlage
Markt Kleinwallstadt (216 Schüler) 653.300 €
Gemeinde Hausen (90 Schüler) 272.200 €
Schulumlage je Schüler: 3.024,51 €
§ 5 Kassenkredit
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.
Kleinwallstadt, den 13.06.2022
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
gez.
Thomas K ö h l e r
Gemeinschaftsvorsitzender
II.
Bei der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplanes und der Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg haben sich keine Beanstandungen ergeben. Mit Bescheid vom 03.06.2022, Nr. 121-9412.2 hat das Landratsamt Miltenberg den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Darüber hinaus enthält die Haushaltssatzung keine weiteren nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile.
III.
Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 20.06.2022 bis einschließlich 27.06.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan 2022 noch während des gesamten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.
Kleinwallstadt, den 14.06.2022
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
gez.
Thomas K ö h l e r
Gemeinschaftsvorsitzender
Kategorien: Amtliche Mitteilungen