19.04.2022
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hausen für das Jahr 2022
I.
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung -GO- für den Freistaat Bayern hat der Gemeinderat Hausen folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Hausen (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 4.000.000 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.348.600 €
ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 250 v.H.
2. Gewerbesteuer 300 v.H.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6 Stellenplan
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.
Hausen, den 11.04.2022
Gemeinde Hausen
Michael Bein
1. Bürgermeister
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg (Schreiben v. 01.04.2022, Nr. 121-9412.1) haben sich keine Beanstandungen ergeben.
III.
Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 22.04.2022 bis einschließlich 02.05.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan 2022 noch während des gesamten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.
Hausen, den 11.04.2022
Gemeinde Hausen
Michael Bein
1. Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen