20.07.2022
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuchs (BauGB)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Wohnquartier Brunnengasse" für den in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellten Geltungsbereich beschlossen.
Parallel dazu erfolgte der Beschluss zur Berichtigung des Flächennutzungsplans.
Geltungsbereich:
Folgende Flurstücke innerhalb der Gemarkung Hausen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans:
Fl. Nrn. 117/9, 3414, 3416, 3416/2, 3417, 3418, 3419, 3420, 3422, 3423, 3425, 3437, 3438, 3439 (jeweils vollständig) sowie Fl. Nr. 1057 (Dornauer Weg) teilweise.
Allgemeine Ziele:
Nach Abbruch auch des letzten Scheunengebäudes sollen im Plangebiet zwei Wohngebäude mit mehreren Wohnungen, einem Laden sowie Büroräumen in einem Allgemeinen Wohngebiet errichtet werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
Demnach wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 und dem Monitoring nach § 4c BauGB abgesehen.
Ferner gelten Eingriffe, die auf Grund der Bauleitplanung zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung ist nicht anzuwenden.
Hausen, 18.07.2022
Gemeinde Hausen
Michael Bein, Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen